Riester Rente soll Lebensstandard im Alter sichern
Wer in jungen Jahren nicht wenigstens ein wenig
Geld zur Seite legt, um dieses in einen kapitalgedeckten Vertrag
zur Ergänzung der gesetzlichen Rente einzuzahlen, wird seinen
Lebensstandard mit Beginn der Rentenzahlung nicht halten können.
Denn die gesetzliche Rente wird in den nächsten Jahrzehnten nicht
mehr sein als eine Grundversorgung die es gilt, frühzeitig durch
private Initiative zu ergänzen. Um gerade Menschen mit einem
geringen Einkommen die Möglichkeit einer privaten Eigenvorsorge zu
ermöglichen, hat die damalige Bundesregierung die sogenannte
Riester
Rente beschlossen. Durch eine staatliche Förderung wird es
Versicherten leichter gemacht, durch den Abschluss eines
Riester-Vertrages eine zusätzliche Säule in Ergänzung zur
gesetzlichen Rente aufzubauen.
Riester Rente mit hoher staatliche Förderung bei vielen Kindern
Die Höhe der staatlichen Förderung ist bei der
Riester Rente abhängig von dem jeweiligen Bruttoeinkommen und der
Anzahl förderungswürdiger Personen. Die maximale Förderung erhält
derjenige, der 4 % seines Jahresbruttoeinkommens in den
Riester-Vertrag einzahlt. Die höchst mögliche Einzahlungssumme
beträgt allerdings 2.100 €. Wird diese Voraussetzung erfüllt,
erhält der Versicherungsnehmer selbst 154 € an staatlicher
Förderung. Für seine Ehefrau kann er ebenfalls 154 € bekommen, wenn
diese ohne Einkommen ist und selbst einen Riester-Vertrag
abschließt. Lohnenswert ist die staatliche Zulage dann, wenn Kinder
in den Genuss der Förderung kommen. Für jedes Kind zahlt der Staat
eine jährliche Zulage von 184 €; bei Geburten ab 2009 sind es sogar
300 €. Die Zulage wird gewährt, solange der Versicherte für die
Kinder Kindergeld erhält.
Riester Rente nur für staatlich zertifizierte Verträge möglich
Allerdings ist nicht jeder Vertrag, der von den
Versicherungen angeboten wird, für die Riester Rente geeignet. Denn
mit Abschluss eines solchen Vertrages muss die Versicherung dem
Versicherungsnehmer garantieren, dass er nach Ablauf mindestens
seine eingezahlten Beiträge nebst Zinsen ausgezahlt bekommt. Bevor
eine Versicherung einen Riester-Vertrag anbietet, muss er durch das
Bundesversicherungsamt als ein solcher zertifiziert werden.
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